Jetzt Rauch­warn­mel­der wechseln!

Rauchmelder by HeTaWo GmbH
Rauchmelder by HeTaWo GmbH

Rauch­mel­der ret­ten Leben!

Das ist wichtig:

Instal­la­ti­ons­pflicht

In Baden-Würt­tem­berg müs­sen Rauch­warn­mel­der in allen Wohn­ge­bäu­den instal­liert wer­den. Dies betrifft sowohl Neu­bau­ten als auch bestehende Gebäude. Die genauen Bestim­mun­gen zur Anzahl und Posi­tio­nie­rung der Rauch­mel­der kön­nen je nach Gemeinde variieren.

Anzahl der Rauchmelder

Die genaue Anzahl der erfor­der­li­chen Rauch­mel­der hängt von der Größe des Wohn­ge­bäu­des und der Raum­auf­tei­lung ab. Nor­ma­ler­weise wer­den Rauch­mel­der in Flu­ren und Auf­ent­halts­räu­men instal­liert. Es wird emp­foh­len, in jedem Schlaf­zim­mer, Kin­der­zim­mer und Flur einen Rauch­mel­der zu platzieren.

War­tung und Instandhaltung

Die Rauch­mel­der müs­sen ord­nungs­ge­mäß gewar­tet und regel­mä­ßig auf ihre Funk­ti­ons­fä­hig­keit über­prüft wer­den. Dies beinhal­tet das regel­mä­ßige Tes­ten der Alarm­funk­tion sowie den Aus­tausch der Bat­te­rien gemäß den Herstelleranweisungen.

Ver­ant­wort­lich­keit

Die Ver­ant­wor­tung für die Instal­la­tion und Instand­hal­tung der Rauch­mel­der liegt in der Regel beim Eigen­tü­mer oder Ver­mie­ter des Gebäu­des. Mie­ter soll­ten jedoch sicher­stel­len, dass die Rauch­mel­der ord­nungs­ge­mäß funk­tio­nie­ren und im Falle von Pro­ble­men den Ver­mie­ter informieren.

Sank­tio­nen bei Nichtbeachtung

Bei Ver­stö­ßen gegen die Rauch­mel­der­pflicht kön­nen Buß­gel­der ver­hängt wer­den. Es ist daher wich­tig, die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen zu erfül­len, um sowohl die Sicher­heit der Bewoh­ner als auch poten­zi­elle recht­li­che Kon­se­quen­zen zu berücksichtigen.


Die Rauch­mel­der­pflicht in der Über­sicht für Baden-Württemberg

In Baden-Würt­tem­berg gilt die Rauch­mel­der­pflicht gemäß der Lan­des­bau­ord­nung (LBO).

Pflicht für Neubauten

seit 2013

Pflicht für Bestandsbauten

seit 01.01.2015

Pflicht für die Installation

Eigen­tü­mer bzw. Ver­mie­ter ist zustän­dig für die Installation

Pflicht für die Wartung

Mie­ter* oder Eigen­tü­mer sind zustän­dig für die Wartung

* ABER: Der Ver­mie­ter ist IMMER in der Pflicht, die Rauch­mel­der betriebs­be­reit zu hal­ten, was auch die regel­mä­ßige War­tung ein­schließt. Diese miet­recht­li­che Pflicht ver­drängt auch anders­lau­tende Rege­lun­gen zur Zustän­dig­keit für die War­tung von Rauch­warn­mel­dern in ein­zel­nen Landesbauordnungen!

Quelle: Initia­tive „Rauch­mel­der ret­ten Leben“


Sie haben Fra­gen zur Instal­la­tion, War­tung oder dem Aus­tausch von Rauchmeldern?

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