Jetzt Rauchwarnmelder wechseln!

Rauchmelder retten Leben!

Das ist wichtig:

Installationspflicht

In Baden-Württemberg müssen Rauchwarnmelder in allen Wohngebäuden installiert werden. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch bestehende Gebäude. Die genauen Bestimmungen zur Anzahl und Positionierung der Rauchmelder können je nach Gemeinde variieren.

Anzahl der Rauchmelder

Die genaue Anzahl der erforderlichen Rauchmelder hängt von der Größe des Wohngebäudes und der Raumaufteilung ab. Normalerweise werden Rauchmelder in Fluren und Aufenthaltsräumen installiert. Es wird empfohlen, in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur einen Rauchmelder zu platzieren.

Wartung und Instandhaltung

Die Rauchmelder müssen ordnungsgemäß gewartet und regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Dies beinhaltet das regelmäßige Testen der Alarmfunktion sowie den Austausch der Batterien gemäß den Herstelleranweisungen.

Verantwortlichkeit

Die Verantwortung für die Installation und Instandhaltung der Rauchmelder liegt in der Regel beim Eigentümer oder Vermieter des Gebäudes. Mieter sollten jedoch sicherstellen, dass die Rauchmelder ordnungsgemäß funktionieren und im Falle von Problemen den Vermieter informieren.

Sanktionen bei Nichtbeachtung

Bei Verstößen gegen die Rauchmelderpflicht können Bußgelder verhängt werden. Es ist daher wichtig, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, um sowohl die Sicherheit der Bewohner als auch potenzielle rechtliche Konsequenzen zu berücksichtigen.


Die Rauchmelderpflicht in der Übersicht für Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt die Rauchmelderpflicht gemäß der Landesbauordnung (LBO).

Pflicht für Neubauten

seit 2013

Pflicht für Bestandsbauten

seit 01.01.2015

Pflicht für die Installation

Eigentümer bzw. Vermieter ist zuständig für die Installation

Pflicht für die Wartung

Mieter* oder Eigentümer sind zuständig für die Wartung

* ABER: Der Vermieter ist IMMER in der Pflicht, die Rauchmelder betriebsbereit zu halten, was auch die regelmäßige Wartung einschließt. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!

Quelle: Initiative „Rauchmelder retten Leben“


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